AGB

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Nutzer der NUCIDA Webseiten und Programme, welche von NUCIDA LLC betrieben werden sowie die von der Firmengruppe angebotenen Dienstleistungen.

§1 Anwendungsbereich

NUCIDA LLC schließt mit dem Vertragspartner Einzelverträge ab. NUCIDA LLC erbringt die Leistungen

  • nach den Bestimmungen des Einzelvertrages,
  • nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
  • nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.


§2 Vertragsabschluss und Vertragsbedingungen

  • Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn NUCIDA LLC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • Die Angebote von NUCIDA LLC sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen befristet. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von NUCIDA LLC zustande.
  • Die AGB in ihrem jeweils aktuellen Zustand gelten für weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit diesem Auftrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, sowie für zukünftige Verträge.
  • Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen und Dokumentationen, etc. sind keine Eigenschaftszusicherungen. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von NUCIDA LLC.
  • Dem Vertragspartner sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der zur Verfügung gestellten Dienste sowie eventuelle technische Anforderungen bekannt. Er hat überprüft, dass die Spezifikation der Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bei Zweifeln muss sich der Vertragspartner vor Vertragsabschluss von den Mitarbeitern von NUCIDA LLC oder von fachkundigen Dritten beraten lassen. Vorgaben des Vertragspartners bedürfen der Schriftform.
  • NUCIDA LLC ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben.


§3 Mitwirkungen des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner erteilt NUCIDA LLC rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen.
  • Falls es bei der Leistungserbringung zu Störungen kommt, wird der Vertragspartner durch Störungsdiagnose, laufende Überprüfung, etc. angemessene Vorkehrungen treffen. Der Vertragspartner wird seine Einrichtung, Produkte und Daten nach den anerkannten Regeln der Technik sichern. Er stellt dabei sicher, dass die aktuellen Daten aus allen Datenbeständen, gleich in welcher Form, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
  • Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist NUCIDA LLC von der Leistungspflicht befreit. Leistet NUCIDA LLC dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung.


§4 Termine und Verzögerungen

  • Leistungszeiten gelten nur annähernd, sofern sie NUCIDA LLC nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Teilleistungen sind zulässig, soweit die geleisteten Teile isoliert sinnvoll nutzbar sind. Jede Teilleistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die NUCIDA LLC die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mobilmachung, Aufruhr usw., auch wenn sie bei Lieferanten von NUCIDA LLC oder deren Unterlieferanten eintreten, hat NUCIDA LLC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
  • Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem NUCIDA LLC durch solche Umstände daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem NUCIDA LLC auf Informationen, Mitwirkungshandlungen oder auf eine Entscheidung zu einem Nachtragsangebot seitens des Vertragspartners wartet.
  • NUCIDA LLC gerät nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Vertragspartners bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.


§5 Untersuchungs- und Rügepflicht

  • Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist und es sich für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft handelt, hat der Vertragspartner die Leistung unverzüglich nach deren Erbringung durch NUCIDA LLC, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgange tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, NUCIDA LLC unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Vertragspartners genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die vorangegangenen Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit der Vertragspartner einen Mangel arglistig verschwiegen haben sollte.
  • Eine Fehlermeldung muss Informationen über die Art des Fehlers, den Bereich, in dem der Fehler aufgetreten ist sowie die Arbeiten, die bei Auftreten des Fehlers durchgeführt wurden, enthalten. Der Fehler muss so beschrieben sein, dass er reproduzierbar ist. Die Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Vertragspartners, Fehler festzustellen und zu benennen. Nimmt NUCIDA LLC auf Anforderung des Vertragspartners die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler im Verantwortungsbereich von NUCIDA LLC vorliegen, kann NUCIDA LLC den Aufwand in Rechnung stellen.


§6 Gewährleistung

  • NUCIDA LLC übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionalitäten erfüllen.
  • Tritt ein Mangel auf, ist NUCIDA LLC nach seiner Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder einen Ersatz zu liefern (Nacherfüllung).
  • Falls die Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Vertragspartner das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatzansprüche gilt §7. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  • Voraussetzung für die Gewährleistung ist stets eine Mängelrüge gemäß §5 Abs. 2 und der Nachweis des Vertragspartners, dass der Mangel auf den Leistungen von NUCIDA LLC beruht.
  • Die Gewährleistung setzt weiter voraus, dass der Vertragspartner die Leistungen nicht verändert hat.
  • Die Gewährleistungszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit der Leistungserbringung und bei Werkleistungen mit der Abnahme.


§7 Haftung

  • NUCIDA LLC haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen.
  • Die Haftung von NUCIDA LLC für Schäden, die von NUCIDA LLC oder einem der Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
  • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von NUCIDA LLC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NUCIDA LLC der Höhe nach unbegrenzt.
  • Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von NUCIDA LLC zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von NUCIDA LLC garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
  • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NUCIDA LLC, wenn keiner der in den Ziffern 2-4 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  • Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Vertragspartners, als auch auf ein Verschulden des NUCIDA LLC zurückzuführen, muss sich der Vertragspartner sein Mitverschulden anrechnen lassen.
  • Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet NUCIDA LLC nur, wenn der Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten aus den vorhandenen Datenbeständen, gleich welcher Art, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§8 Zahlung, Preise und Aufrechnung

  • Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
  • Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die aktuel gültige, gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.
  • Befinden sich Auftragnehmer und Auftrageber in verschiedenen Ländern bzw. Wirtschaftsräumen, so erfolgt die Rechnung ohne Ausweisung der Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat diese dann gemäß Reverse Charge Verfahren abzuführen.
  • NUCIDA LLC kann als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. NUCIDA LLC kann einen höheren, der Vertragspartner einen wesentlich niedrigeren Verzugsschaden nachweisen.
  • Bei Vergütung nach Aufwand in Form von Tagessätzen gilt die jeweils gültige Preisliste.
  • Für Leistungen, die NUCIDA LLC nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden bei Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten nach Aufwand, Verpflegung pauschal nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen. Für Fahrtzeiten kann NUCIDA LLC 50 % des anteiligen Tagessatzes berechnen.
  • Tritt der Vertragspartner von einem Auftrag zurück, ohne dass NUCIDA LLC dies zu vertreten hat, so kann NUCIDA LLC 25% des Auftragswerts oder der Dienstleistung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin als Schadensersatz verlangen. NUCIDA LLC kann einen nachweisbar höheren Schaden geltend machen. Der Vertragspartner kann beweisen, dass der Schaden niedriger ist.
  • Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  • NUCIDA LLC gewährt einen Preisnachlass von 10%, wenn der Kunde NUCIDA LLC erlaubt ihn als Kundenreferenz im Rahmen des Marketings zu nutzen.


§9 Venture Capital und Darlehen

  • Mit einer Finanzierungsanfrage erteilt das Unternehmen sein Einverständnis zu einer eingehenden Unternehmensprüfung, welche vorab der Vermittlung von Venture Capital oder Darlehen durchgeführt wird.
  • NUCIDA LLC stellt aus seinem Venture Capital Network entsprechendes Kapital (Venture Capital) für Startups und Unternehmen in den verschiedenen Phasen (Seed, Early Stage etc.) zur Verfügung. Im Gegenzug verpflichtet sich das Startup bzw. Unternehmen Geschäftsanteile bei Annahme des Venture Capitals abzugeben. Die genauen Regelungen hierzu sind in einem gesonderten Vertrag vereinbart.
  • Tritt im Falle von Unternehmensdarlehen NUCIDA LLC als Vermittler auf, so kann NUCIDA LLC vom Darlehnsgeber eine Provision erhalten. Eine weitere Vermittlungsprovision oder Nebenentgelte sind vom Darlehnsnehmer nicht an die NUCIDA LLC zu bezahlen. Beratungsleistungen im Sinne von §511 BGB bietet NUCIDA LLC hierzu nicht an.


§10 Geheimhaltung und Sicherung

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.
  • Die Informationen und die entsprechenden Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertragsgegenstände so, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
  • Diese Geheimhaltungs- und Sicherungspflicht gilt für alle überlassenen Daten und Informationen, gleich welcher Art.


§11 Vertragsende und Vertragskündigung

  • Sofern nicht anders vereinbart, ist die Kündigung des Vertrages nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Wichtige Gründe für eine Kündigung des Vertrages liegen unter anderem vor, wenn:
    • der andere Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, ein Konkursverfahren oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet
    • Ansprüche des anderen Vertragspartners gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
    • der Vertragspartner gegen die Geheimhaltungspflicht oder Exportbestimmungen verstößt. Der Kündigung aus wichtigem Grund muss eine schriftliche Abmahnung mit Kündigungsandrohung und Fristsetzung vorausgehen, es sei denn, die Verzögerung wäre für den Kündigenden unzumutbar.
  • Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Vertragspartner steht NUCIDA LLC ein der bisherigen Leistung entsprechender Anteil der Vergütung zu. Hat NUCIDA LLC den wichtigen Grund, der den Vertragspartner zur Kündigung berechtigt, zu vertreten, erhält NUCIDA LLC diese Vergütung nur, wenn dem Vertragspartner die bisher erbrachte Leistung nützlich ist.


§12 Schriftform

Alle mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NUCIDA LLC, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


§13 Sonstige allgemeine Bestimmungen

  • Die im Rahmen der Vertragsbeziehungen bekannt gewordenen persönlichen Daten darf NUCIDA LLC für interne Zwecke maschinell verarbeiten. NUCIDA LLC darf die Daten gegebenenfalls auch an Zulieferer weitergeben zum Zweck der Leistung und Abrechnung in Erfüllung der Vertragsbeziehung.
  • Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von NUCIDA LLC.